Informationen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige im Ausland stellen die deutschen Auslandsvertretungen häufig die wichtigste Verbindung in rechtlichen Dingen nach Deutschland dar. Sowohl in Alltagsfragen als auch in Notfällen stellt die die Botschaft Tiflis ein ganzes Spektrum von konsularischen Dienstleistungen zur Verfügung. Alles darüber erfahren Sie hier ...
Deutschenliste und Krisenvorsorge
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt ab sofort passwortgeschützt im Online-Verfahren. Auch wenn vor Einführung des Online-Verfahrens bereits eine Registrierung erfolgt war, ist eine Neuanmeldung erforderlich, da die bisher manuell geführten Listen durch das neue Verfahren ersetzt werden. Mehr zum Thema finden Sie unter
Krisenvorsorgeliste
Wichtige Informationen zur Ausstellung von Reisepässen im Ausland ab dem 1. November 2007
Am 1. November 2007 ist ein neues Passgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (bordeauxroter Einband) künftig auch Fingerabdrücke auf dem bereits seit zwei Jahren in Passdokumenten enthaltenen Chip gespeichert werden müssen.
Weitere Informationen und Downloads finden Sie auf dieser Webseite:
www.konsularinfo.diplo.de
Informationen zu Rechtsanwälten, Interessenvertretern und Notaren
Informationen zu landesspezifischen Besonderheiten bei der Rechtsverfolgung bzw. -wahrung sowie eine Liste von Rechtsanwälten, Interessenvertretern und Notaren hat die Botschaft in einem Merkblatt zusammengestellt.
Merkblatt Rechtsanwälte [pdf, 115,51k]
Aktuelle Informationen zur Opferrente für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR
Politische Häftlinge des SED-Unrechtsregimes erhalten künftig eine Opferrente. Wer in der DDR aus politischen Gründen mindestens sechs Monate inhaftiert war, eine Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Rehabilitierungsgesetz bzw. eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes vorweisen kann und unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, erhält monatlich 250 Euro.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt [pdf, 165,08k]
Die Inhalte dieser Webseite sollen auch dazu dienen, Sie zu informieren, wie Sie Notfällen im Ausland vorbeugen können. Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.
Sicherheitshinweise
Über die Sicherheitslage in Georgien informieren wir Sie tagesaktuell auf der Website des Auswärtigen Amts.
Sicherheitshinweise
Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland
Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.
konsularinfo.diplo.de
Wichtiger Hinweis: Die Apostille ersetzt die Legalisation
Im Februar 2010 ist zwischen der Republik Georgien und der Bundesrepublik Deutschland das "Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden
von der Legalisation" in Kraft getreten. Durch diesen Staatsvertrag sind öffentliche Urkunden von der Legalisation befreit. Die Botschaft nimmt daher keine Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Georgien mehr vor. Stattdessen ist eine Apostille bei den zuständigen georgischen Behörden einzuholen.
Zum Merkblatt [pdf, 99,93k]