Jüdische Zuwanderer
Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01.01.2005 wurde eine Neuregelung des Aufnahmeverfahrens für jüdische Zuwanderer erforderlich. Künftig wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Aufnahmeverfahren in eigener Zuständigkeit durchführen.