Visabestimmungen
Wartezeiten Visastelle
Während der Hauptreisezeit (Juni bis September) ist bei Schengenvisa (insbesondere bei Besuchs- und Touristenvisa) mit einer mehrwöchigen Vorlaufzeit bei der Terminvergabe zu rechnen. Wir bitten dies bei der Antragstellung zu berücksichtigen.
Änderung der Telefonnummer des Callcenters
Achtung: Ab dem 11.Januar 2012 erreichen Sie das Callcenter zur Vereinbarung von Visumterminen unter einer neuen Telefonnummer: 0900 007 001.
Visumserleichterungsabkommen
Das Visumsverleichterungsabkommen der Europäischen Union mit Georgien tritt am 1. März 2011 in Kraft. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Änderungen.
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Merkblatt zum Visumerleichterungsbkommen [pdf, 52,91k]
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Anlage 1 Reisezweck [pdf, 121,21k]
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Anlage 2 Gebühren [pdf, 117,38k]
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Text Visumerleichterungsabkommen (Deutsch) [pdf, 881,54k]
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TExt Visumerleichterungsabkommen (Englisch) [pdf, 969,87k]
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Merkblatt Visumerleichtereungsabkommen Georgisch [pdf, 92,97k]
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Anlage 1 Reisezweck GEORGISCH [pdf, 76,49k]
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Anlage 2 Gebühren GEORGISCH [pdf, 79,02k]
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Text Visumerleichterungsabkommen (Georgisch) [pdf, 345,1k]
Voraussetzungen und Verfahren
Antragsformular
Hier finden Sie das Visumsantragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen.
Wichtiger Hinweis: Die Apostille ersetzt die Legalisation
Im Februar 2010 ist zwischen der Republik Georgien und der Bundesrepublik Deutschland das "Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden
von der Legalisation" in Kraft getreten. Durch diesen Staatsvertrag sind öffentliche Urkunden von der Legalisation befreit. Die Botschaft nimmt daher keine Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Georgien mehr vor. Stattdessen ist eine Apostille bei den zuständigen georgischen Behörden einzuholen.
Zum Merkblatt [pdf, 99,93k]