Deutschland und seine Beziehungen zu Georgien und dem Kaukasus
Die bilateralen Beziehungen zwischen Georgien und Deutschland
Deutschland war das erste Land, das Georgien nach der Unabhängigkeit 1992 anerkannte und in Tiflis eine Botschaft eröffnete. Die engen und vertrauensvollen Beziehungen zwischen Deutschen und Georgiern haben eine fast 200-jährige Tradition. In Deutschland bleibt Präsident Schewardnadses Anteil an der deutschen Wiedervereinigung in Frieden und Freiheit unvergessen. Deutschland wiederum genießt in Georgien Ansehen und Sympathie. Die erheblichen entwicklungspolitischen Leistungen der Bundesregierung, vor allem im Bereich der Energieversorgung, finden Resonanz. Deutschlands Mitwirkung an den internationalen Vermittlungsbemühungen um eine politische Lösung der regionalen Konflikte in Abchasien werden anerkannt.
Ausgewählte völkerrechtliche Verträge zwischen Deutschland und Georgien
Außenpolitische Themen
Frieden und Freiheit stehen im Mittelpunkt deutscher Außenpolitik. Sie können nur durch vertrauensvolle Zusammenarbeit und einen fairen Interessenausgleich mit unseren Partnern in den Vereinten Nationen, der NATO, den G8, der OSZE oder der EU garantiert werden.
Außenpolitik
Deutsche Europapolitik
Die Überwindung des Nationalismus durch Integration der Staaten und ihrer Interessen hat Europa nach Jahrhunderten blutiger Nachbarschaftskonflikte eine beispielslose Periode von Frieden, Wohlstand und Stabilität garantiert. Deshalb ist die Vollendung der europäischen Integration mit unser wichtigstes politisches Ziel.
Europapolitik
Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
Am 14. Juni 2004 verabschiedete der Allgemeine Rat der EU-Außenminister Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, um das langfristige Handeln der EU gegenüber Drittstaaten zur Unterstützung und zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger zu verbessern. Die von Deutschland nachdrücklich unterstützten Leitlinien sehen z.B. den Aufbau und die Pflege systematischer Kontakte zu Menschenrechtsverteidigern durch die Auslandsvertretungen der EU-Mitgliedstaaten, die Förderung von Netzwerken und ganz allgemein die Beachtung der Situation von Menschenrechtsverteidigern in allen Bereichen der EU-Außenpolitik vor. Die Leitlinien wurden 2008 aktualisiert.
Die Leitlinien der EU finden Sie hier [pdf, 73,47k]